Der Klinikaufenthalt aus der Sicht des Patienten
Die Sorgen des Patienten
Kliniken und Krankenhäuser müssen sich stets vor Augen halten, was in ihren Patienten vorgeht, denen eine Behandlung im Krankenhaus bevorsteht. Diese Erwartung bringt für einen Menschen meist intensive Empfindungen mit sich. Ob er schon lange im Vorfeld weiß, dass er einige Zeit im Krankenhaus verbringen wird, oder spontan mit einer Verletzung oder Krankheit eingeliefert wird, spielt dabei kaum eine Rolle. In jedem Fall ist ein Klinikaufenthalt mit Ängsten verbunden vor Schmerzen während der Behandlung, vor unerwarteten Komplikationen, vor bleibenden Beeinträchtigungen der eigenen Gesundheit. Man hat schon mehrmals von Krankenhauskeimen und Behandlungsfehlern gehört und ist nun selbst in der Situation, auf die Fähigkeiten des Klinikpersonals vertrauen zu müssen. All diese Sorgen und Ängste bringt der Patient in die Klinik mit.
Die Aufnahme in der Klinik
Wenn er dort ankommt, werden seine Personalien aufgenommen und er spricht mit einem Arzt über den Grund seines Aufenthalts. Hier können ihm nun gravierend unterschiedliche Situationen begegnen: In einer vorbildlichen Klinik muss er nicht lange warten, wird von allen freundlich behandelt und kann seine persönlichen Daten diskret weitergeben, ohne dass anwesende Patienten erfahren, wie er heißt, wo er wohnt, in welcher Krankenkasse er Mitglied ist und Ähnliches. Und vor allem erfährt niemand etwas über seine gesundheitlichen Probleme mit Ausnahme des behandelnden Personals. In dieser Klinik sind die Voraussetzungen für einen angenehmen Aufenthalt schon am Empfang gegeben, der besorgte Patient ist in dieser besonderen Situation bestmöglich aufgenommen.
Doch was passiert, wenn ein Patient in eine schlecht vorbereitete Klinik kommt, wo die Empfangshalle voller wartender Patienten ist und er seine persönlichen Daten nicht weitergeben kann, ohne dass ein Duzend anderer, die das überhaupt nichts angeht, mithören können? Wenn das Gespräch mit dem Arzt an einem Ort stattfindet, wo nicht nur er, sondern noch alle möglichen anderen Leute, die gerade da sind, von seiner Krankheit erfahren? Zu all den gesundheitlichen Sorgen kommen für den Patienten dann auch noch die Sorge um seine persönlichen Daten, um die Diskretion in Bezug auf seine Krankheit und möglicherweise sogar Scham, weil wildfremde Menschen von seiner Krankheit erfahren, die mit seiner Behandlung nicht das Geringste zu tun haben.
Die Verantwortung der Klinik
In der angespannten Situation eines Krankenhausaufenthalts sollte dem Patienten das Leben nicht noch schwerer gemacht werden. Das Ziel der Klinik sollte es sein, dass er sich wohlfühlt, so gut es in dieser Situation möglich ist. Ob er gute oder schlechte Erfahrungen macht, wird nicht nur beeinflussen, ob er wiederkommt, wenn für ihn erneut ein Klinikaufenthalt nötig wird, sondern auch, was er seiner Familie und seinen Bekannten davon erzählen wird.
Ein ernst genommener Datenschutz ist nur eine von vielen Voraussetzungen für das Wohlbefinden Ihrer Patienten, aber er gehört zu den Aufgaben einer Klinik ebenso wie höchste Hygiene, eine moderne Ausstattung und die beste mögliche Behandlung der Patienten.
Die Pflichten einer Klinik beim Datenschutz
Grundsätzliche Pflichten beim Datenschutz
Manche Abläufe in einer Klinik stimmen mit denen in einem Unternehmen weitgehend überein. Hier gelten also datenschutztechnisch bis zu einem gewissen Grad auch ähnliche Vorschriften. Dazu gehört etwa die Verpflichtung, unter gewissen Voraussetzungen einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, der bestimmte Aufgaben zu erfüllen hat und auch besondere Rechte genießt. Dazu gehören außerdem Pflichten wie die Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses für jedes Verfahren, das im Krankenhaus stattfindet, oder die Durchführung einer Vorabkontrolle, bevor Verfahren der Datenverarbeitung automatisiert werden.
Besondere Pflichten bei der Aufnahme
Neben diesen und anderen grundsätzlichen Pflichten gelten für Kliniken aber noch weitere, ganz besondere datenschutzrechtliche Anforderungen. Hier werden äußerst sensible Daten verarbeitet, die besonders sorgfältig geschützt werden müssen. Das beginnt bei der Ankunft eines Patienten in der Klinik. Hier muss eine Diskretionszone geschaffen werden, die gewährleistet, dass andere wartende Patienten das Aufnahmegespräch nicht mit anhören können. Zudem dürfen nur Daten erhoben werden, die zur medizinischen Behandlung und der anschließenden Abrechnung erforderlich sind, also keine Daten wie beispielsweise der Geburtsort, die Nationalität oder der Familienstand.
Details früherer Behandlungen des Patienten in dieser Klinik dürfen bei der Aufnahme nicht abgerufen werden. Hier darf das Klinikpersonal zunächst nur nachsehen, ob er früher schon einmal hier behandelt wurde. Außerdem ist der Patient darauf hinzuweisen, welche Art der Datenverarbeitung im Krankenhaus erfolgt und welche datenschutztechnischen Rechte der Patient hat.
Rund um die Untersuchung
Für alle Untersuchungs- und Behandlungsgespräche gilt, dass andere Patienten dabei nicht mithören dürfen. In Mehrbettzimmern muss die Weitergabe von Informationen zur Behandlung an anwesende Dritte auf das Notwendigste beschränkt werden. Sensible Befunde sollten nicht in Gegenwart von anderen Patienten weitergegeben werden, und es sollte angeboten werden, das Gespräch vertraulich zu führen. Patientenunterlagen dürfen nicht offen herumliegen, in jeder Station muss die Möglichkeit zur sicheren Aufbewahrung gewährleistet sein. Besuchern darf an der Pforte nur Auskunft über die Zimmernummer und Ähnliches gegeben werden, wenn der Patient schriftlich zugestimmt hat.
Der Umgang mit gespeicherten Daten
Der behandelnde Arzt ist verpflichtet, die personenbezogenen Daten einer Behandlung zu speichern. Diese Daten dürfen allerdings nur Mitarbeitern zugänglich gemacht werden, die sie im Rahmen der Behandlung benötigen. Wenn die Speicherung jedoch unzulässig ist, etwa da die Einwilligungserklärung des Patienten fehlt, müssen die Patientendaten gelöscht werden. Werden solche Daten auf elektronischen Datenträgern gespeichert, müssen diese besonders geschützt werden, um eine Veränderung, Vernichtung oder die unrechtmäßige Verwendung zu verhindern. Im EDV-Bereich müssen außerdem verlässliche Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen werden.
Die Umsetzung der Pflichten beim Datenschutz
Die Aufgaben einer Klinik beim Datenschutz sind äußerst vielfältig und facettenreich. Dass all die Pflichten angemessen umgesetzt werden und alle Mitarbeiter wissen, was sie dürfen und was nicht, sollte in der Priorität einer klinischen Einrichtung ganz oben stehen. Verletzungen dieser und weiterer Verpflichtungen beim Datenschutz können erhebliche Schäden nach sich ziehen, mit Kontrollen muss jederzeit gerechnet werden. In Ihrem Interesse und im Interesse Ihrer Patienten sollten Sie jetzt aktiv werden. Wir beraten Sie gerne.
Quellen:
Broschüre über Datenschutz im Krankenhaus, veröffentlicht vom Bayrischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
http://www.datenschutz-bayern.de/0/Broschuere_Krankenhaus.pdf
Patientendatenschutz im Krankenhaus, veröffentlicht vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.
https://www.datenschutzzentrum.de/medizin/krankenh/patdskh.htm