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Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz

Selbst wenn es das Datenschutzgesetz nicht gäbe, müssten wir die Daten über Personen schützen. Es gibt aber das Datenschutzgesetz und das besagt, dass jedes Unternehmen, unabhängig von seiner Größe, bestimmte Maßnahmen zum Schutz von personenbezogenen Daten treffen muss. Werden mehr als neun Mitarbeiter beschäftigt, die mit solchen personenbezogenen Daten arbeiten, muss darüber hinaus ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden.

Werden im Unternehmen besonders sensible Daten verarbeitet, so ist für diese Verarbeitung eine so genannte Vorabkontrolle erforderlich. Diese wiederum kann laut Datenschutzgesetz nur durch einen Datenschutzbeauftragten durchgeführt werden. Das bedeutet, dass in solchen Unternehmen in jedem Fall, unabhängig von der Zahl der Mitarbeiter, ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist.

In Unternehmen, die keine besonders sensiblen Daten verarbeiten, ist erst ab zehn Personen, die personenbezogen Daten verarbeiten, ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen. Darunter trägt der Verantwortliche das gesamte Risiko. Im Klartext heißt das: Ein solches Unternehmen muss zwar keinen Datenschutzbeauftragten bestellen, aber dennoch die einschlägigen Vorschriften des Datenschutzgesetzes umsetzen. Im Zweifelsfall drohen empfindliche Geldbußen, aber vor allem erheblicher Imageverlust.

Wenn Sie schon immer Datenschutz im Unternehmen umsetzen oder optimieren wollten, aber nie genau wussten wie, dann haben Sie jetzt die richtigen Informationen hierüber gefunden.

Team Datenschutz organisiert Ihren Datenschutz!

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